Wir versichern, dass ihr Mitgliedsbeitrag, ihr Patenschaftsbeitrag und ihre Spende nur zu satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zwecken verwendet werden. Diese Zwecke sind nach den Einkommenssteuerrichtlinien allgemein als besonders förderungswürdig anerkannt.

 

Bei Kenntnis der genauen Spenderadresse schicken wir die Spendenquittung (Zuwendungsnachweis) spätestens Anfang des darauf folgenden Jahres zu. Sollten Sie keine Spendenquittung erhalten, so liegt das an unzureichenden Absenderangaben der überweisenden Banken. Bitte melden Sie sich dann unverzüglich unter Angabe des Spendenbetrags und Überweisungstermins bei uns, und zwar beim Vorstand Finanzen.

 

Das Bundesfinanzministerium hat das Spenden 2008 leicht gemacht:
„Bei Zuwendungen wie Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 100 Euro reichte bisher unter bestimmten Voraussitzungen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis aus.


Diese Grenze für den vereinfachten Nachweis wurde auf 200 Euro verdoppelt.
Die Verdoppelung spart gemeinnützigen Organisationen Zeit und Geld.“

 

Nachzulesen unter: www.bundesfinanzministerium.de/DE  unter Bürgerinnen und Bürger / Alltag und Ehrenamt 07.02.2008 / Spenden leicht gemacht 
(„Hilfen für Helfer“ macht Geben einfacher)