Wir versichern, dass ihr Mitgliedsbeitrag, ihr Patenschaftsbeitrag und ihre Spende nur zu satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zwecken verwendet werden.
Diese Zwecke sind nach Anlage, Nr. der Einkommenssteuerrichtlinien allgemein als besonders förderungswürdig anerkannt.
Bei Kenntnis der genauen Spenderadresse schicken wir die Spendenquittungen spätestens Anfang des darauf folgenden Jahres zu.
Sollten Sie keine Spendenquittung erhalten, so liegt das an unzureichenden Absenderangaben der überweisenden Banken.
Bitte melden Sie sich dann unverzüglich unter Angabe des Spendenbetrags und Überweisungstermins bei uns.